KFZ-Gutachten jeglicher Art.
Wir helfen Ihnen umgehend im Schadensfall.

Ihr KFZ-Ingenieurbüro aus Weimar für Gutachten aller Art

Wir sind ein Familienunternehmen, welches seit über 30 Jahren im Raum Sachsen-Anhalt und Thüringen KFZ-Gutachten erstellt. Unser Spektrum reicht hierbei vom klassischen Unfallgutachten für Kfz über das Wertgutachten bis hin zu Gutachten für Sonderaufbauten, Nutzfahrzeuge und seit 2023 auch für Zweiräder (Pedelecs und eBikes).

Begutachtung & Bewertung von Fahrzeugen

Zu unseren Kunden und Partnern gehören Privatpersonen, Firmen, Autohäuser, Kfz-Meisterwerkstätten, Rechtsanwälte und Versicherungsmakler sowie Fahrschulen, Pflegedienste und Logistkunternehmen. Wir begutachten und bewerten Fahrzeuge in und um Weimar, Erfurt, Jena und im Weimarer Land im Umkreis von 100 Kilometern.

Kostenlose Begutachtung bei unverschuldetem Verkehrsunfall

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall rechnen wir direkt mit der gegnerischen / regulierungspflichtigen Haftpflichtversicherung auf Grundlage einer Abtretungserklärung ab. Ihnen entstehen aus der Begutachtung keine Kosten!

Zertifizierte Fahrrad-Sachverständige (z.B. Pedelec, E-Bike oder klassische Fahrräder)

Wir sind zertifizierte Fahrrad-Sachverständige und können Ihnen bei Themen wie Schadenbilder am Rahmen (Carbon), Unfallursachenforschung und Bewertungen helfen. Im Schadenfall sind wir ausgebildet Ihr Pedelec, E-Bike oder Bio-Bike zu begutachten und unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung den Wiederbschaffungswert, den Restwert und ggf. auch die merkantile Wertminderung zu ermitteln.

Zertifizierte Sachverständige (IfS und TÜV Rheinland)

Wir sind zertifizierte Sachverständige (IfS-Zert und TÜV Rheinland) für Kfz-Schäden und -bewertung und Mitglied im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.

Schaden schnell und kostenlos mit unserer App erfassen

Lerne unser Team kennen

Mit über 30 Jahren Praxiserfahrung sind wir für Sie als zertifizierte Gutachter für KFZ und Fahrräder kompetenter Ansprechpartner in allen Bereichen.

Dipl.Ing. (FH) Victoria von Alkewitz


Geschäftsführerin & Sachverständige
für Kfz-Schäden und Bewertungen
IFS-zertifiziert

E-Mail: gutachten@vonalkewitz.de
Tel.: 03643 8774247
Mobil.: 0176 820 50 141

Conny von Alkewitz

Buchhaltung & Mahnwesen
E-Mail: gutachten@vonalkewitz.de
Tel.: 03643 30944

Monique Pabst


Schadenmanagement Gutachten & Abrechnung / Büromanagement

E-Mail: gutachten@vonalkewitz.de
Tel.: 03643 8774247

Dipl.Ing. (FH) Burkhard von Alkewitz


Firmengründer i. R.

Tel.: 03643 30944

Tino Stiede

Sachverständiger für Kfz-Schäden und Bewertungen
TÜV Rheinland zertifiziert

E-Mail: gutachten@vonalkewitz.de
Tel.: 03643 8774247
Mobil.: 0176 63822878

Otto


Bürokater

Wozu benötige ich überhaupt die/den KFZ-Sachverständige(n)?

Immer wieder wird die Frage gestellt, wozu man nach einem Verkehrsunfall ein Kfz-Sachverständigenbüro einschalten sollte und ob es nicht ausreicht sich bei der Werkstatt einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Auch die Frage, ob die hoch moderne Elektronik moderner Fahrzeuge nicht schon automatisch den Schadenwert ermittelt steht im Raum.

Einwirkung durch Versicherer verhindern

Immer häufiger wirkt der Versicherer nach einem Kfz-Haftpflichtschaden direkt (manchmal noch am Unfallort) auf den Geschädigten ein und erteilt angebliche Reparaturfreigaben für Schäden (ohne Gutachten), welche weit über der Bagatellschadengrenze von ca. 1.000,00 Euro (manchmal sogar bei über 5.000,00 € oder gar 10.000,00 € liegen).

Unabhängige Gutachten zum Schutz der eigenen Interessen

All dies darf jedoch nicht davon ablenken, dass die Sachverständige in einem Schadenfall eine ganz besondere Funktion hat, die nicht zur Disposition des Versicherers des Schädigers steht. Denn wenn derjenige — der den Unfall reguliert — den Preis festlegt, geschieht dies in keinem Fall unabhängig und zu Gunsten des Geschädigten!

1.

Sicherung des Beweismaterials durch Kfz-Sachverständige

Der/die Kfz-Sachverständige ist Garant dafür, dass bei einem möglichen, späteren Streit über den Unfallhergang noch eine gutachterliche Beweissicherung möglich ist.

2.

Umfassende Dokumentation im Schadengutachten

Das Schadengutachten ist nicht nur eine bloße Schadenkalkulation, sondern beinhaltet sämtliche relevanten Angaben zum Fahrzeug, sowie Angaben zu Schadenhergang und zum Reparaturweg.

3.

Ermittlung von Reparaturkosten und Wertminderungen im Gutachten

Im unabhängigen Schadengutachten werden neben den Reparaturkosten auch die merkantile Wertminderung, ggf. Abzüge für Wertverbesserungen, der Wiederbeschaffungswert sowie der regionale Restwert ermittelt.

4.

Grundlage für die Abrechnung: Das Schadengutachten

Das Schadengutachten bildet die Grundlage für die Abrechnung insbesondere bei fiktiver Abrechnung (Auszahlung laut Gutachten). Der Geschädigte hat hier Anspruch auf Erstattung aller erforderlicher Kosten, die letztlich nur durch ein Gutachten vollumfänglich ermittelt werden können.

5.

Erfolgreiche Gegenwehr gegen Abzüge durch Gutachten

Es gibt kaum einen Schadenfall, in dem es im Rahmen der Regulierung nicht zu Abzügen / Kürzungen kommt. Nur wenn zuvor ein Gutachten erstellt wurde, ist es möglich, sich gegen die Abzüge erfolgreich zur Wehr zu setzen.

6.

Recht auf unabhängige Sachverständige laut Rechtsprechung

Nach der aktuellen Rechtsprechung hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, ein unabhängiges Sachverständigenbüro seines Vertrauens hinzuzuziehen, um auszuschließen, dass er gegenüber dem regulierungspflichtigen Versicherer Nachteile erleidet. Das Recht auf Hinzuziehung der unabhängigen Sachverständigen gilt auch dann, wenn der Versicherer ausdrücklich darauf verweist, dass er dies nicht wünscht.

7.

Notwendigkeit von Schadengutachten bei komplexen Schäden

Hochkomplexe Karosserietechnik, Fahrzeugelektronik sowie modernste Werkstoffe wie Carbon und ultrahochfester Stahl führen dazu, dass der Umfang eines Unfallschadens nicht mehr direkt nach Schadeneintritt erkannt wird. Erst ein Sachverständiger veranlasst die notwendigen Untersuchungsmaßnahmen – wie beispielsweise die Fehlerdiagnose, eine Achs- und oder Karosserievermessung. Schon aus Gründen der Verkehrssicherheit ist geboten, nach einem Verkehrsunfall ein Schadengutachten erstellen zu lassen.

8.

Bewertung von Vorschäden und Fahrzeugzustand im Gutachten

Im Gutachten nimmt der / die Sachverständige dann explizit Stellung zu reparierten oder unreparierten Vorschäden, zum Fahrzeugzustand und zur dokumentierten Laufleistung.

9.

Unabhängige Schadensermittlung statt Vorgaben des Schädigers

Es ergibt selten Sinn, sich auf die Vorgaben des Schädigers einzulassen. Der Schädiger sollte nicht auch noch die Höhe des Schadens ermitteln, für die er selbst einzutreten hat. Aus diesem Grund werden die Kosten für das Sachverständigengutachten durch den Unfallverursacher getragen, soweit nicht ersichtlich ein Bagatellschaden vorliegt, der derzeit mit etwa 1.000,00 Euro beziffert wird. Bei modernen Fahrzeugen dürfte in der Regel ein sogenannter Bagatellschaden ausgeschlossen sein.

Ingenieurbüro von Alkewitz

Victoria von Alkewitz
Hoher Weg 12

99425 Weimar

Telefon: 0 36 43 – 87 74 247
Telefax: 0 36 43 – 87 74 246

E-Mail: gutachten@vonalkewitz.de